Aktuelles des HSVRM
Ergänzende Erklärung/Zusatzblatt zu Meldungen für Prüfungen
Das unten stehende Dokument muss der Meldestelle bei JEDER Prüfung vorgelegt werden, wenn der Passus noch nicht auf dem Meldeschein bestätigt wurde. Bei Meldungen in "Papierform" wurde dieser Passus bereits auf einigen Meldescheinen angepasst. Bitte nur noch die aktuellen Formulare verwenden. Bei online Meldungen MUSS diese Dokument, ausgefüllt und unterschrieben, bei der Meldestelle abgegeben werden.
Microsoft Word-Dokument [148.2 KB]
NEU
RUNDSCHREIBEN
Arbeitsgruppen DSV und HSVRM
PDF-Dokument [86.1 KB]
N E U
Kooperation mit Fressnapf
Über Expert Community & Partnership des VDH mit der Firma Fressnapf stehen die nachfolgenden Fressnapf-Filialen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Kaiserslautern, Kassel, Konz, Pirmasens, Trier und Zweibrücken einer Zusammenarbeit mit Hundesportvereinen für eine Kooperation bereit.
Interessierte Vereine melden sich bitte in der Geschäftsstelle zwecks Weitergabe der Kontaktdaten der Ansprechpartner im VDH.
Petra Lauer
1. Vorsitzende HSVRM
D A N K E S C H Ö N V O N D E R K I N D E R K R E B S H I L F E
Hallo liebe HSVRM-Familie:
Das abgedruckte Dankschreiben wurde unserem Verein zu Weihnachten von der „Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt“ übersandt.
Gemeint sind die HSVRM-Landesmeisterschaften für Begleit-und Gebrauchshunde vom 27.-29. August 2021 in Hähnlein.
Da unsere Tombola und Spendendosen von Ihnen als Besucher/innen/Teilnehmer/innen sehr gut angenommen wurde, geben wir den Dank an euch weiter.
Ebenfalls ein herzliches Dankschön an die eingesetzten Leistungsrichter(in), Schutzdiensthelfer sowie Fährtenleger die durch den teilweisen Verzicht auf ihre Tagegelder/Spesen die Spendenaktion unterstützten.
Die Benefizaktion wurde von Oliver (Olli) Färbert als Mitglieder der „Bergstreet-Boys“ wesentlich unterstützt. Er spielte im Rahmenprogramm der Landesmeisterschaften kostenlos beliebte Musikstücke sowie die Nationalhymne.
Die Spendeninitiative der Bergstreet-Boys geht weiter:
Wer sich noch weiter informieren und/oder an weiteren Spenden beteiligen möchte (www.Bergstreet-Boys.de Kennwort „Bembelmen“.
Anklicken für PDF-Datei
Hier nochmal das Abschlussfoto zur symbolischen Scheckübergabe:
D S G V O
Neue Datenschutz - Grundverordnung
Der Deutsche Hundesportverband (dhv) möchte eine einheitliche Reglung für alle Verbände und Vereine erarbeiten und ist bemüht dies so schnell wie möglich zu veröffentlichen.
Vorab ein paar wichtige Informationen:
Betroffen sind alle Vereine ob groß oder klein.
Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten der Mitglieder. Personenbezogene Daten sind: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Bankverbindung. Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen von Daten. Zuständig für den zum Schutz personenbezogenen Daten ist der Vorstand. Es empfiehlt sich, schon beim Vereinseintritt eine entsprechende Einverständniserklärung einzuholen.
Es ist fast selbstklärend, dass der Wunsch, in einem Verein Mitglied werden zu wollen, persönlich erklärt werden soll.
Die Weitergabe der Daten an übergeordnete Verbände ist zulässig, wenn sie sich schon aus der Vereinstätigkeit ergibt (z.B. Wettkampfmeldungen).
Die Veröffentlichung von Daten (Name, Platzierung) ist im (Mitteilungsblatt, Schwarzes Brett) erlaubt, wenn es dem Vereinszweck dient.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet ist grundsätzlich unzulässig, wenn sich der Betroffene nicht ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Informationen über Ranglisten und Platzierungen können i.d.R. auch ohne Einwilligung kurzzeitig ins Internet gestellt werden, wenn die Betroffenen darüber informiert sind.
Auszug von www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG dokumentiert.
Bilder von Personen dürfen nur mit der Erlaubnis des Betroffenen gemacht werden.
Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Wettkämpfen, Meisterschaften usw.) Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto -und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampes oder Turniers an.
Die Aufstellung ist Unvollständig und soll nur als Vorabinformation gelten. Wenn der dhv eine einheitliche Vorgabe erarbeitet hat, werden wir alle Vereine sofort informieren.
Der Vorstand