Aktuelles des HSVRM
Ergänzende Erklärung/Zusatzblatt zu Meldungen für Prüfungen
Das unten stehende Dokument muss der Meldestelle bei JEDER Prüfung vorgelegt werden, wenn der Passus noch nicht auf dem Meldeschein bestätigt wurde. Bei Meldungen in "Papierform" wurde dieser Passus bereits auf einigen Meldescheinen angepasst. Bitte nur noch die aktuellen Formulare verwenden. Bei online Meldungen MUSS diese Dokument, ausgefüllt und unterschrieben, bei der Meldestelle abgegeben werden.
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NEU
RUNDSCHREIBEN
Arbeitsgruppen DSV und HSVRM
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Einladung zum Landesverbandstag 2023
Sonntag, 12.03.2023 ab 10:00 in der Neuen Stadthalle in 63225 Langen
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Verbandsinformation und Weihnachtsgrüße 2022
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NEU
Einladung zu einer Schulung am 29.10.22 in 55442 Daxweiler
Thema: Vorstellung, Tipps & Tricks sowie eine anschließende Fragerunde zum Prüfungsprogramm und zur Begleithundprüfung
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N E U
Kooperation mit Fressnapf
Über Expert Community & Partnership des VDH mit der Firma Fressnapf stehen die nachfolgenden Fressnapf-Filialen in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Kaiserslautern, Kassel, Konz, Pirmasens, Trier und Zweibrücken einer Zusammenarbeit mit Hundesportvereinen für eine Kooperation bereit.
Interessierte Vereine melden sich bitte in der Geschäftsstelle zwecks Weitergabe der Kontaktdaten der Ansprechpartner im VDH.
Petra Lauer
1. Vorsitzende HSVRM
D A N K E S C H Ö N V O N D E R K I N D E R K R E B S H I L F E
Hallo liebe HSVRM-Familie:
Das abgedruckte Dankschreiben wurde unserem Verein zu Weihnachten von der „Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt“ übersandt.
Gemeint sind die HSVRM-Landesmeisterschaften für Begleit-und Gebrauchshunde vom 27.-29. August 2021 in Hähnlein.
Da unsere Tombola und Spendendosen von Ihnen als Besucher/innen/Teilnehmer/innen sehr gut angenommen wurde, geben wir den Dank an euch weiter.
Ebenfalls ein herzliches Dankschön an die eingesetzten Leistungsrichter(in), Schutzdiensthelfer sowie Fährtenleger die durch den teilweisen Verzicht auf ihre Tagegelder/Spesen die Spendenaktion unterstützten.
Die Benefizaktion wurde von Oliver (Olli) Färbert als Mitglieder der „Bergstreet-Boys“ wesentlich unterstützt. Er spielte im Rahmenprogramm der Landesmeisterschaften kostenlos beliebte Musikstücke sowie die Nationalhymne.
Die Spendeninitiative der Bergstreet-Boys geht weiter:
Wer sich noch weiter informieren und/oder an weiteren Spenden beteiligen möchte (www.Bergstreet-Boys.de Kennwort „Bembelmen“.
Anklicken für PDF-Datei
Hier nochmal das Abschlussfoto zur symbolischen Scheckübergabe:
B U N D E S A N Z E I G E R V E R L A G
In letzter Zeit werden Vereine mit einer Zahlungsaufforderung für das Transparenzregister, durch den Bundesanzeiger Verlag angeschrieben und zur Zahlung von Gebühren für die Jahre ab 2017 aufgefordert.
Wenn der Verein steuerbegünstigt (Gemeinnützig) ist, kann er eine Befreiung der Jahresgebühr beantragen.
Infos unter 0800 123 4340
N E U E V E R E I N E
Ab dem 01.01.2021 haben wir zwei neue Vereine:
Turnierhundesportverein Taunusstein (KG6)
Nathalie Alexa Buck
Kantstraße 52
65232 Taunusstein
06128/2467927
Hundesportverein Rheinhöhe (KG11)
Karlheinz Baader
In den Hähnen 28
53560 Vettelschloß
02645/8512
R Ü C K Z A H L U N G
Da der Hundesportverband Rhein-Main 2020 keine Landes- oder Deutsche Meisterschaften durchführt, bekommen alle Vereine die eingezogenen Zuschüsse für diese Veranstaltungen im Mai 20 zurück überwiesen.
T R A I N I N G S M Ö G L I C H K E I T E N
Die Vorsitzenden der dhv-Mitgliedsverbände und das dhv-Präsidium waren aktiv und haben letzte Woche an jedes der 16 Bundesländer ein gemeinsames Schreiben versendet.
Das Ziel ist, die Politiker auf uns aufmerksam zu machen und das Training auf den Hundesportplätzen (unter Auflagen) wieder zuzulassen. Jetzt warten wir auf Antworten.
Da im Hundesport nur kleine Gruppen von einem bis zehn Teilnehmern arbeiten und diese sich einzeln mit ihrem Hund beschäftigen und somit nicht miteinander interagieren und der Trainer in
ausreichendem Abstand die Anweisungen und Korrekturen gibt, ist ein Arbeiten auf dem Platz im Rahmen des regulären Übungsbetriebes unter Einhaltung der Hygiene und
Abstandsregeln, unserer Meinung nach, sehr gut machbar. Zudem ist das Training immer im Außenbereich und die Vereine haben während des Übungsbetriebes keine Besucher oder Zuschauer, die hierbei
vielleicht problematisch wären.
Darüber hinaus verstehen wir ehrenamtlich Tätigen nicht, dass zum Teil gewerbliche Hundeschulen seit dem 20.04.2020 wieder Hundehalterkurse anbieten dürfen, unseren Hundehaltern das Training auf den
Hundeplätzen jedoch untersagt bleibt. Letztlich arbeiten wir in der gleichen Sache, allerdings im Ehrenamt und überwiegend gemeinnützig in den Vereinen.
Über das Schreiben an die Länder hinaus, regen wir an, vorhandene Kontakte zu den kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämtern zu nutzen, um eine Genehmigung für das Einzeltraining auf den
Hundesportplätzen zu erreichen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Auflagen (Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen) eingehalten werden können und ein Publikumsverkehr nicht stattfindet.
Bei positiven Rückmeldungen der Ämter bitten wir den Verbandsvorstand zu
benachrichtigen, damit wir allen Vereinen einen Weg zum baldigen Training aufzeigen
können.
S C H R E I B E N D E S D H V :
dhv Veranstaltungen aller Hundesportarten werden abgesagt
die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland hat dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen.
Durch die Beschränkungen wurde erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass ohne Be-schränkungen die Infektionsgeschwindigkeit wieder zunimmt.
Die Bundeskanzlerin und die Verantwortlichen der Bundesländer haben am 15.04.2020 beschlossen, dass die Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 gültig bleiben. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden (mit Ausnahmen) bis zum 3. Mai verlängert.
Neben den Kontaktbeschränkungen und Hygienebestimmungen ist damit weiterhin der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen zunächst bis zum 3. Mai 2020 untersagt.
Zurzeit kann niemand die weitere Entwicklung voraussagen. Die Planungsunsicherheiten sind groß und das Gesundheitsrisiko ist nicht abschätzbar.
In Abstimmung mit den Verantwortlichen der dhv Mitgliedsverbände haben wir deshalb vereinbart,
- in diesem Jahr keine Verbandsmeisterschaften (Qualifikationsprüfungen zur dhv DM / DJM) in den dhv Mitgliedsverbänden durchzuführen
- in diesem Jahr keine dhv Deutschen Meisterschaften / Deutschen Jugendmeisterschaften durchzuführen. Der Verzicht auf die Durchführung der dhv Deutschen Meisterschaften / Deutschen
Jugendmeisterschaften gilt für alle Sportsparten im Hundesport.
Die Fristschutz-Zusagen werden zunächst bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt.
Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidungen. Sie sind uns nicht leichtgefallen. Jedoch ist es unser aller Bestreben, gesund durch diese schwierige Zeit zu kommen.
mit sportlichen Grüßen
Wolfgang Rüskamp
dhv Präsident
zusatz Fritz Hennemann HSVRM:
Das bedeute, dass im HSVRM keine Landesmeisterschaften stattfinden. Alle erteilten Terminschutzanträge und Zusagen zu Prüfungen und Wettkämpfen werden bis einschließlich 03.05.2020 hiermit widerrufen.
Wir werden sie über neue Vorgaben umgehend informieren!
Fritz Hennemann
L E I S T U N G S R I C H T E R - T A G U N G E N 2 0 2 0
Am Sonntag, 9. Februar 2020 fanden die Leistungsrichtertagungen für Turnierhundesport und Gebrauchshundesport beim VfSG Mühlheim statt.
Hier ein Kurzbericht zu den Tagungen:
Turnierhundesport
Die THS-Obfrau Ingeborg Klingeberger konnte von 63 Turnieren sowie der Landesmeisterschaft in Beselich berichten.
Bei den 10 Kreisgruppenmeisterschaften waren die Starterzahlen leicht rückläufig.
In den neuen Disziplinen CaniCross, DogScooter und Bikejöring gab es keine Starter. Die PARA-Athletik wird sehr positiv angenommen.
Für das Sportjahr 2020 ist die Landesmeisterschaft vom 26. - 28. Juni 2020 in Baumholder geplant.
Neuerungen:
Ingeborg Klingeberger gab folgende Neuerungen bekannt:
Die neuen Anmeldekarten für alle Disziplinen werden Online gestellt und können selber ausgedruckt werden. Als Papier soll mindestens 100 g/Papier verwendet werden.
Die geänderte Auswertung wird 2020auch Online gestellt.
Die THS-Vereine wurden bereits an 2 Wochenenden über diese Neuerungen (Anmeldekarten und die geändert Auswertung) unterrichtet und eine Schulung erfolgte.
Die neuen Anmeldekarten müssen bereits für die Kreismeisterschaften und Landesmeisterschaft 2020 genommen werden.
Gebrauchshundesport
LRO Manfred Willnat konnte von gleichbleibenden Prüfungszahlen für das Jahr 2019 berichten.
Die Kreisgruppen-und Landesmeisterschaften (Schutzhunde-und Fährtenhunde) wurden
Ordnungsgemäß durchgeführt.
Während der FH-Meisterschaften kam es am Sonntag durch Flugbetrieb auf einem Segelflugplatz zu Irritationen. Die Veranstaltung konnte aber nach Rücksprache mit dem Fliegerclub und kurzzeitiger Unterbrechung zu Ende gebracht werden.
Im Bereich IGP konnten an der dhv-DM die Plätze 1-3 belegt werden.
5 Starter befanden sich unter den 10. Bestplatzierten.
Ausgeschiedene Leistungsrichter:
Aus Altersgründen ist der langjährige LRO Heinz Michalka als LR ausgeschieden.
Auf eigenen Wunsch sind die Leistungsrichter Franz Sankowski und Jürgen Merschroth ausgeschieden.
Neue Prüfungsordnung erläutert
Aufgrund zahlreicher Neuerungen – Nachbesserungen – Konkretisierungen-
wird ein Präsentation mit aktuellem Stand der -Internationalen Gebrauchshunde Prüfungsordnung vorgestellt.
Verbandsmeisterschaften 2020
Für die FH-LM liegt ein Antrag zur Übernahme vor. Dieser wird am Landesverbandstag am 15. März 2020 in Langen entschieden.
Für die Landesmeisterschaft der Gebrauchshunde wird für 2020
noch ein Ausrichter gesucht.
Harald Finger
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit
N E U E V E R E I N E
Zum 01.01.2020 wurden 2 neue Vereine aufgenommen.
Hundesportfreunde Nordhessen (KG09)
Melanie Eberhardt
Welleröder Str. 43
34253 Lohfelden
0172/8235166
Hundesportverein Hof Tannenberg (KG03)
Lutz Schilling
Hof Tannenberg
63619 Bad Orb
0172/1358636
L M I B G H 3
Teilnahmebedingungen an der
Landesmeisterschaft
„IBGH 3-Hunde“
des Hundesportverbands Rhein-Main HSVRM
Teilnehmer
Die Teilnehmerzahl der LM wird auf höchstens 10 Teilnehmer/innen plus
2 Jugendliche festgelegt.
Qualifikation
Alle Kreisgruppen haben nach der HSVRM IGP LM bis spätestens zum letzten Wochenende im Monat Juli die Kreismeisterschaften durchzuführen.
Die Plätze werden nach dem Leistungsprinzip vergeben.
Bei den Teilnehmer/innen wird zu dem Ergebnis der Kreismeisterschaft (IBGH 3 mind. 80 Punkte ) die bestabgelegte IBGH 3 Prüfung (mind. 80 Punkte) nach der Landesmeisterschaft addiert.
Weitere freie Plätze werden, ebenfalls nach dem Leistungsprinzip, an Teilnehmer vergeben, welche zwei mit SG bestandene IBGH 3 Prüfungen nachweisen können.
Der letzte Termin für die zur Anrechnung kommende Prüfung ist das letzte Wochenende im Monat Juli.
Alle Qualifikationsprüfungen müssen bei einer im HSVRM geschützten Prüfung abgelegt werden.
Für die Jugendlichen gelten die vorstehenden Bedingungen analog.
Sollten Teilnehmerplätze der Jugend nicht besetzt werden, sind sie den Erwachsenen zuzurechnen.
Sollte ein/e Teilnehmer/in Mitglied in verschiedenen Kreisgruppen sein, ist es ihm/ihr freigestellt, bei welcher Kreisgruppe er/sie an der Qualifikationsprüfung teilnimmt.
Die erste Teilnahme des Hundeführers an der KG Meisterschaft ist für die Qualifikation zu der LM maßgebend.
Verschiedenes
Die Auslosung wird grundsätzlich am Freitag, nach der Begrüßung der Teilnehmer/innen durchgeführt.
Die Teilnahmebedingungen können aus dringenden Gründen ( z.B. Vorgaben des VDH, des dhv oder Terminschwierigkeiten ) durch den Vorstand geändert werden.
Diese Änderungen müssen rechtzeitig mit den Einladungen bekannt gegeben werden.
Der Vorstand
L A N D E S V E R B A N D S T A G
Zum Landesverbandstag am 10. März 2019 hatte der Verbandsvorstand in das Bürgerhaus nach Beselich eingeladen.
Thomas Rudolph, 1. Vorsitzender des durchführenden Beselicher Hundesportclubs, begrüßte die anwesenden Delegierten, gab noch einige Organisationshinweise und wünschte der Veranstaltung einen guten
Verlauf.
Im Bürgerhaus Beselich fühlten sich die angereisten Delegierten und der Verbandsvorstand gut aufgenommen. Der ausrichtende Verein hatte sich alle Mühe gegeben das Bürgerhaus gemütlich und doch funktionell für den Verbandstag vorzubereiten.
Hierfür nochmals herzlichen Dank an den Verein mit seinem Vorsitzenden Thomas Rudolph.
Leider nahmen nicht alle Mitgliedsvereine ihr Recht wahr, am Verbandstag teilzunehmen.
Nur ca. 1/3 der angeschlossenen Vereine hatten Delegierte entsandt.
Nach Erledigung der Regularien; die Tagesordnungspunkte 7, 9 und 10 entfielen, wurde Lothar Meirer (vorsorglich) zum Wahlleiter gewählt.
Verbandsvorsitzender Fritz Hennemann gab seinen Jahresbericht ab.
Hierbei bedankte er sich bei den Mitgliedsvereinen, den Vorstandsmitgliedern sowie Offiziellen des Verbandes für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
In seinem Bericht verwies er auf die ordnungsgemäß durchgeführten Verbandsmeisterschaften 2018.
Er wies aber auch daraufhin, dass für das laufende Jahr 2019 noch kein Ausrichter für die THS-LM gefunden werden konnte (siehe hierzu gesonderten Bericht).
Im abgelaufenen Jahr wurden von der Geschäftsstelle ca. 1000 Leistungsurkunden und ca. 2000 Mitgliedsausweise
(= Neumitglieder) ausgestellt.
Alle Mitgliedsausweise erhalten ab diesem Jahr einen Aufkleber mit der aktuellen Jahreszahl. Die Ausweise haben nur mit dem Aufkleber für das laufende Jahr Gültigkeit. Den Mitgliedvereinen wurden die Aufkleber in ausreichender Anzahl bereits zugesandt.
Leider verletzte sich an der Gebrauchshunde-LM ein Schutzdiensthelfer erheblich.
Daraus ergab sich, dass die Absicherung der Helfer durch geeignete Versicherungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Ein neues Prüfungsprogramm wird zeitnah zur Verfügung gestellt und kann von der homepage geladen werden.
Es wird zukünftig nur noch eine Leistungsurkunde für alle Sportarten geben.
Alte Vordrucke werden aber zunächst noch aufgebraucht.
Vom Schatzmeister Norbert Hunold wurde der vorgelegte Kassenbericht erläutert.
Dem Antrag der Kassenprüfer auf Entlastung wurde einstimmig entsprochen.
Es folgten die Vorträge der einzelnen Obleute.
Eine Aussprache hierzu wurde nicht gewünscht.
Ebenfalls erfolgten keine weiteren Wortmeldungen unter dem Punkt Verschiedenes, sodass nach einem harmonischen Landesverbandstag die Delegierten bereits um 13:30 die Heimreise antreten konnten.
Im Rahmen des Verbandstages wurde auf Initiative des Beselicher Hundesportclubs eine Sammlung durchgeführt. Mit Nachricht vom 12.3.2019 wurde mitgeteilt, dass die Sammlung den Betrag von € 150,22 ergab. Er wird dem Tierheim Limburg zur Verfügung gestellt.
Pilot-Projekte an den Landesmeisterschaften!
Vom LRO Manfred Willnat wurden für 2019 folgende Ergänzung zu den LM bekannt gegeben:
1. An der GHD-LM vom 30.8. bis 1.9.2019 in Groß-Rohrheim wird es die Möglichkeit geben in der
Internationalen Begleithundeprüfung Stufe 3 (IBGH 3)
zu starten.
Vorgesehen sind 6 Startplätze.
Die Qualifikationsvoraussetzung ist eine bestandene IBGH 3-Prüfung.
Es gilt das Leistungsprinzip (Höchstpunktzahl).
Meldeschluss ist das letzte Wochenende im Juli.
Bei erfolgreicher Durchführung wird das Pilot-Projekt 2020 fortgeführt
2. Für das Jahr 2020 soll ebenfalls in einem Pilotprojekt die Zusammenlegung
der Landesverbandsmeisterschaften für
Fährtenhunde und für Rally-Obedience
getestet werden.
An der Durchführung interessierte Vereine:
Bitte umgehend mit dem Verbandsvorstand in Verbindung setzen.
Keine THS-LM 2019!?
Da sich trotz intensiver Bemühungen im Vorfeld und auch noch während des gerade stattfindenden Verbandstages kein Ausrichter für die THS-LM 2019 gefunden hat, besteht die Gefahr, dass im laufenden Sportjahr keine Qualifikation zur THS-DM möglich istl
Sollte also kurzfristig im Nachgang zum LVT sich kein Veranstalter finden lassen, wird vom Verbandsvorstand mit der Durchführung einer Sichtungsprüfung (15./16.6.2019) versucht die Qualifikation für die THS-Hundesportler zu ermöglichen.
Harald Finger
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit
weitere Bilder
H O O P E R S
Die neue Sportart "Hoopers" wurde beim dhv aufgenommen!
Wir bitten alle Vereine die diese Sportart schon betreiben oder interessiert sind mit einer kurzen E-Mail an die Geschäftsstelle (info@hsvrm.de) zu melden damit wir diese dem Beauftragten für neue Sportarten im dhv melden können.
Eine Prüfungsordnung soll möglichst schnell erstellt werden.
D S G V O
Neue Datenschutz - Grundverordnung
Der Deutsche Hundesportverband (dhv) möchte eine einheitliche Reglung für alle Verbände und Vereine erarbeiten und ist bemüht dies so schnell wie möglich zu veröffentlichen.
Vorab ein paar wichtige Informationen:
Betroffen sind alle Vereine ob groß oder klein.
Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten der Mitglieder. Personenbezogene Daten sind: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Bankverbindung. Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen von Daten. Zuständig für den zum Schutz personenbezogenen Daten ist der Vorstand. Es empfiehlt sich, schon beim Vereinseintritt eine entsprechende Einverständniserklärung einzuholen.
Es ist fast selbstklärend, dass der Wunsch, in einem Verein Mitglied werden zu wollen, persönlich erklärt werden soll.
Die Weitergabe der Daten an übergeordnete Verbände ist zulässig, wenn sie sich schon aus der Vereinstätigkeit ergibt (z.B. Wettkampfmeldungen).
Die Veröffentlichung von Daten (Name, Platzierung) ist im (Mitteilungsblatt, Schwarzes Brett) erlaubt, wenn es dem Vereinszweck dient.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten durch einen Verein im Internet ist grundsätzlich unzulässig, wenn sich der Betroffene nicht ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Informationen über Ranglisten und Platzierungen können i.d.R. auch ohne Einwilligung kurzzeitig ins Internet gestellt werden, wenn die Betroffenen darüber informiert sind.
Auszug von www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG dokumentiert.
Bilder von Personen dürfen nur mit der Erlaubnis des Betroffenen gemacht werden.
Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Wettkämpfen, Meisterschaften usw.) Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto -und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampes oder Turniers an.
Die Aufstellung ist Unvollständig und soll nur als Vorabinformation gelten. Wenn der dhv eine einheitliche Vorgabe erarbeitet hat, werden wir alle Vereine sofort informieren.
Der Vorstand
I N F O Z U M P R Ü F U N G S P R O G R A M M
Aus gegebenem Anlass nochmal nach oben geschoben.
Kurzanleitung Office 2010 / 2013
neue E-Mail für den Support
T R A I N E R S C H E I N
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Absolventen von Grundlagenscheinen sowie Trainerseminaren der jeweiligen Sportart ab 2013 einen Trainerschein über den Verein mit gesondertem Antrag in der Geschäftsstelle beantragen müssen. Inhaber von Trainerscheinen haben alle 3 Jahre eine Verpflichtung zur Verlängerung!
Das Antragsformular befindet sich bei den Dokumenten- Lehrgänge
Z U G H U N D E S P O R T
Wie schon am Landesverbandstag angesprochen möchte der dhv den Zughundesport einführen. Da es auch in unserem Verban schon einige Verein gibt die diese Art Hundesport anbietet bitten wir diese Verein sich in der Geschäftsstelle zu melden und uns die Aktivitäten und einen Ansprechpartner mitteilen.
Informationen des HSVRM zur Pflicht des Nachweises eines erweiterten, polizeilichen Führungszeugnisses für Ehrenamtliche.
Bereits Anfang 2012 wurde der § 72a SGB VIII im Bundeskinderschutzgesetz (Sozialgesetzbuch) neu gefasst mit dem Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Dafür ist es notwendig, dass alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, erweiterte Führungszeugnisse für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit und Trainer anfordern, einsehen oder sich eine Einsichtsbestätigung vorlegen lassen, sofern sie durch die Landratsämter (oder andere Behörden die rechtlich mit der Jugendhilfe betraut sind) angeschrieben wurden.
Wichtig hierbei ist: Das Führungszeugnis ist für ehrenamtlich tätige Personen kostenfrei.
Laut unseren Informationen haben verschiedene Behörden bereits in 2014 damit begonnen, Vereine anzuschreiben.
Eine einheitliche Vorgehensweise für Vereine des HSVRM ist schwierig zu definieren, da die jeweiligen Behörden unterschiedlich damit umgehen.
Was sollen die HSVRM-Vereine nun tun?
Einerseits können sie selbst bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Die Behörde wird aber, sobald sie die Vereine anschreibt, die Verfahrensweise darlegen, wie der Verein den Nachweis führen kann.
Es ist aber durchaus sinnvoll sich darüber selbst zu informieren.
Alle Trainer und Vorstandsmitglieder, die mit dem Training oder der Aufsicht von Kindern und Jugendlichen betraut sind, sollten sich selbst bereits um ein erweitertes Führungszeugnis bei ihrer Gemeinde bemühen. Der Verein sollte eine Bestätigung ausstellen, dass die jeweilige Person ehrenamtlich im Verein tätig ist, damit das Führungszeugnis kostenfrei bleibt.
Beispielhaft für die Vorgehensweise einer Behörde finden sie unter dem nachfolgenden Link alle Informationen, wie der Landkreis Aschaffenburg mit diesem Thema umgeht:
§ 1 1 T I E R S C H U T Z G E S E T Z
An alle Vereinsvorstände des HSVRM !
Sollte ihr Verein von einem Veterinäramt, Ordnungsamt oder anderen Stellen wegen des neuen Tierschutzgesetzes §11 angeschrieben werden, wenden sie sich bitte bevor sie antworten, an die Geschäftsstelle des HSVRM Herrn Hennemann.
Es gibt nach wie vor keine klare Richtlinie wie mit den Hundesportvereinen umzugehen ist. Wir sind in Gesprächen mit dem dhv, VDH und der Landesregierung. Sollten wir nähere Erkenntnisse haben, werden wir sie sofort informieren.
N E U E F I N A N Z E N U N D K O S T E B R E G E L U N G
In der Vorstandsitzung am 18.07.2014 wurden die Finanzen und Kostenregelung in der "Ordnung zur Durchführung des Landes-und Landesjugendmeisterschaften" neu gereglt.
Sie treten ab 2015 in Kraft.
T I E R S C H U T Z G E S E T Z
Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende der Mitgliedsvereine,
nach vermehrten Rückfragen an die Geschäftsstelle zu dem Thema
„Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Hundeausbildung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz“
die Stellungnahme des HSV Rhein Main:
Nach Rücksprache mit dem Regierungsbezirk Darmstadt sowie bei der Landesregierung in Wiesbaden gibt es noch keine Verwaltungsvorschrift.
Es gibt noch keine verbindlichen Richtlinien und Vorgaben, wie diese Bestimmung des Tierschutzgesetzes umzusetzen ist.
Wenn wir weitere Informationen haben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend und ausführlich informieren.
Mit freundlichem Gruß
Fritz Hennemann
1.Vorsitzender
Hier finden Sie uns
Hundesportverband Rhein Main
Saarstraße 123
55768 Hoppstädten-Weiersbach
So erreichen Sie uns
Erreichbarkeit Geschäftsstelle:
Fr. Jung & Fr. Merscher
Telefon: +49 6782 8878407
E-Mail: info@hsvrm.de
Erreichbarkeit
1. Vorsitzende:
Fr. Lauer
Mobil: +49 170/4026399
E-Mail: 1.vorsitzende@hsvrm.de
Adresse für Publikationen:
Irene Solf
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Montag: | 08.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.30 Uhr |
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update: 04.12.2024
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