Dokumente zum erweiterten Führungszeugnis
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Jugendtrainer
Informationen des HSVRM zur Pflicht des Nachweises eines erweiterten, polizeilichen Führungszeugnisses für Ehrenamtliche.
Bereits Anfang 2012 wurde der § 72a SGB VIII im Bundeskinderschutzgesetz (Sozialgesetzbuch) neu gefasst mit dem Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Dafür ist es notwendig, dass alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, erweiterte Führungszeugnisse für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit und Trainer anfordern, einsehen oder sich eine Einsichtsbestätigung vorlegen lassen, sofern sie durch die Landratsämter (oder andere Behörden die rechtlich mit der Jugendhilfe betraut sind) angeschrieben wurden.
Wichtig hierbei ist: Das Führungszeugnis ist für ehrenamtlich tätige Personen kostenfrei.
Laut unseren Informationen haben verschiedene Behörden bereits in 2014 damit begonnen, Vereine anzuschreiben.
Eine einheitliche Vorgehensweise für Vereine des HSVRM ist schwierig zu definieren, da die jeweiligen Behörden unterschiedlich damit umgehen.
Was sollen die HSVRM-Vereine nun tun?
Einerseits können sie selbst bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Die Behörde wird aber, sobald sie die Vereine anschreibt, die Verfahrensweise darlegen, wie der Verein den Nachweis führen kann.
Es ist aber durchaus sinnvoll sich darüber selbst zu informieren.
Alle Trainer und Vorstandsmitglieder, die mit dem Training oder der Aufsicht von Kindern und Jugendlichen betraut sind, sollten sich selbst bereits um ein erweitertes Führungszeugnis bei ihrer Gemeinde bemühen. Der Verein sollte eine Bestätigung ausstellen, dass die jeweilige Person ehrenamtlich im Verein tätig ist, damit das Führungszeugnis kostenfrei bleibt.
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update: 06.09.2024
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