IGP - Internationale Gebrauchshunde Prüfung

Listenhunde – Schutzdienstausbildung verboten ???

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leider herrscht in einigen Vereinen immer noch die irrige Meinung, dass es verboten sei, Listenhunde im Schutzdienst, nach den Regularien der IGP Prüfungsordnung, auszubilden.

In den verschiedenen Landeshundegesetzen und Landeshundeverordnungen ist es verboten Hunde zu gefährlichen Hunden auszubilden.

Dies findet auch im Tierschutzgesetz seinen Niederschlag.

In all diesen Gesetzen bzw. Verordnungen wird von Hunden und nicht von Listenhunden gesprochen. Folglich gelten diese Verbote für Hunde aller Rassen und nicht nur für Listenhunde (auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestufte Hunde).

Wenn aber durch unsere Schutzdienstausbildung Hunde zu gefährlichen Hunden ausgebildet würden bzw. dadurch bedingt ein gesteigertes Aggressionsverhalten zeigen würden, wäre eine solche Ausbildung -somit auch IGP Prüfungen- bis auf Ausnahmen verboten. Dies ist aber bekannter Weise nicht der Fall.

In den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes heißt es unter Punkt 2.2, Verbot der Ausbildung zu aggressivem Verhalten (§ 3), „Die Schutzhundausbildung erfüllt den Tatbestand dieses Verbotes in der Regel nicht, sofern sie nach der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) in der derzeit geltenden Fassung durchgeführt wird.“

Wir bilden anerkannter Weise Sporthunde aus, welche durch diese Ausbildung keinesfalls gefährlich oder aggressiv gemacht werden. Diese Ausbildung wird explizit durch die o.a. Verwaltungsvorschrift gewürdigt.

Somit ist dieses auch bei allen Listenhunden, wie auch bei  Rottweilern, welche ja auch in einigen Bundesländern auf der Liste stehen und trotzdem recht häufig im IGP Sport geführt werden, uneingeschränkt möglich und einer Ausbildung von diesen Hunden im IGP Bereich steht nichts entgegen.

 

Manfred Willnat

LRO HSVRM

 

 

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update: 21.03.2024

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